Aktuelles
Ausschreibung außerunterrichtlicher Tätigkeiten im Rahmen des Schulbudgets
14.07.25_Ausschreibung_von_außerunterrichtlichen_Tätigkeiten_im_Rahmen_des_Schulbudgets.pdf
Busfahrplan
Busfahrplan (Vollsperrung der L1007 zwischen Martinfeld und Ershausen seit 19.02.2024)
Beantragung Schülerfahrausweis
Für die Beantragung des Schülerfahrausweises geben Sie bitte ein Passbild Ihres Kindes mit folgenden Daten ab: Name, Geburtsdatum, Klasse und Wohnort.
Verlust des Schülerfahrausweises
Sollte Ihr Kind den Schülerfahrausweis verlieren, melden Sie dies bitte schnellstmöglich. Das Kind erhält einen vorläufigen Ersatzausweis (gültig: 10 Unterrichtstage). Innerhalb dieser Zeit muss die Neuausstellung des Fahrausweises über die Schule beantragt werden.
Erhöhung des Elternbeitrages für die Schulspeisung ab 01.01.2024
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Hygienekonzept der Grundschule
Unterricht
Fehlen im Krankheitsfall/ Entschuldigungen
Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie bitte die Schule zeitnah per E-Mail oder telefonisch.
Sollte ihr Kind von einer Infektionskrankheit oder Läusen betroffen sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Schule. Nur nach Vorlage einer Gesundschreibung vom Arzt darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Weiterhin sind bei einer Erkrankung oder Fehlen aus anderen Gründen die Informationen zu den versäumten Unterrichtsinhalten eigenverantwortlich einzuholen und nachzuarbeiten.
Für jedes Fehlen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Freistellungen
In dringenden Ausnahmefällen kann Ihr Kind durch einen schriftlichen Antrag vom Unterricht freigestellt werden.
Zuständig für die Entscheidung ist:
- der Klassenlehrer bei Freistellungen bis zu 3 Unterrichtstagen
- der Schulleiter bei Freistellungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien
- das Schulamt in sonstigen Fällen.
(Grundlage: §7 Thüringer Schulordnung)
Informationen zur Thüringer Schulcloud
Zum 31.07.2021 wurde die Pilotierungsphase der Thüringer Schulcloud mit dem Hasso-Plattner-Institut erfolgreich abgeschlossen. Ab 01.08.2021 betreibt das ThILLM im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die Thüringer Schulcloud in einem Länderprojekt mit Brandenburg und Niedersachsen zusammen weiter. Bitte informieren Sie sich hier über die aktualisierte Nutzungsordnung sowie Datenschutzerklärung:
Datenschutzhinweise TSC 2023.pdf
Zeugnisausgabe
Sollte Ihr Kind das Zeugnis nicht selbst in Empfang nehmen können, vereinbaren Sie bitte mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes einen Abholtermin nach der offiziellen Zeugnisausgabe. Das Zeugnis kann dann auch von einer bevollmächtigten Person im Sekretariat abgeholt werden.
Sport- und Schwimmunterricht
Laut der Thüringer Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Schulsport“ vom 28.06.2021 ist es erforderlich, dass Uhren und Schmuckgegenstände (auch Ohrstecker) während des Sportunterrichts abzulegen sind. Lange Haare bzw. Haare, die das Sichtfeld einschränken, müssen fixiert werden.
Aus gesundheitlichen Gründen können Schüler vom Sport- und Schwimmunterricht befreit werden. Teilen Sie dies der Sportlehrerin schriftlich mit, so dass sie je nach Planung entscheiden kann, ob der Schüler/die Schülerin möglicherweise von einzelnen Übungen befreit werden kann.
Wenn Ihr Kind längere Zeit nicht am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Unfälle/Verletzungen
Bei Verletzungen Ihres Kindes in der Schule (z.B. während des Sportunterrichts), die einen Arztbesuch notwendig machen, muss von unserer Seite ein Unfallprotokoll an die UKT gesendet werden. Bitte informieren Sie uns, falls dies zutrifft.